Kommissionsbetrug

Kommissionsbetrug
Sondertatbestand des Betrugs oder der  Untreue bei Abschluss von  Handelsgeschäften durch einen  Kommissionär. K. begeht ein Kommissionär, der, um sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen, (1) das Vermögen des  Kommittenten dadurch schädigt, dass er hinsichtlich eines abzuschließenden Geschäfts wider besseres Wissen unrichtigen Rat oder unrichtige Auskunft erteilt, oder (2) bei der Abwicklung eines Geschäfts absichtlich zum Nachteil des Kommittenten handelt.
- Strafe: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”